- Einzelne Leistungen: Urlauber sollten Angebote mit der ausführlichen Beschreibung einzelner Reisekomponenten bevorzugen. Denn bei vielen Last-Minute-Reisen werden nur ein paar Eckdaten angegeben wie Zielort, Kategorie der Unterkunft und Art der Verpflegung. Doch je mehr Einzelheiten bekannt sind, desto leichter kann am Urlaubsort beurteilt werden, ob die versprochene Leistung auch erbracht wird. Die Bezeichnung "Vier-Sterne-Hotel" sagt zum Beispiel nicht in jedem Fall etwas über Größe und Lage der Zimmer, Sportmöglichkeiten und Vorhandensein eines beheizten Swimmingpools aus. Individuelle Wünsche sollten deshalb bei der Buchung angesprochen und im Reisevertrag festgehalten werden.
- Reisevertrag: Für die Vertragsgestaltung ist entscheidend, welche Informationen die Kunden bei der Buchung erhalten. Grundlage bei Last-Minute-Reisen ist wie beim regulär gebuchten Urlaub das Reisevertragsrecht. Das bedeutet, sämtliche vom Veranstalter zugesicherten Merkmale der Reise müssen erfüllt werden.
- Sicherungsschein: Zu einer Last-Minute-Reise gehört auch eine Versicherung gegen Veranstalterpleiten (Sicherungsschein). Bezahlt werden sollte nur, wenn der Sicherungsschein ausgehändigt wird. Er ist auf der Rückseite der Reisebestätigung zu finden.
- Reisebestätigung: Bei Reisen, die weniger als sieben Werktage vor der Abreise gebucht werden, muss der Reiseveranstalter keine Reisebestätigung ausstellen und auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übermitteln. Der Veranstalter kann die Reiseunterlagen erst direkt vor der Abreise aushändigen, etwa am Flughafen. Auf jeden Fall müssen die Urlauber informiert werden, was bei Beanstandungen zu tun ist und an wen sie sich wenden können
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